Fachkanzlei für Familienrecht und Erbrecht

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Familienrecht in Kronach

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Entscheidet bei Trennung der Eltern in wessen Haushalt das minderjährige Kind lebt. 

  • Betreuungsverfahren

    Die vor Gericht durchgeführt werden, wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind, vermeiden wir durch die rechtzeitige Gestaltung einer Vorsorgevollmacht nach Ihren Wünschen. 

  • Ehegattenunterhalt

    Sowohl während der Trennungszeit als auch nach der Scheidung setzen wir Ihre Unterhaltsansprüche entweder außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch. 

  • Ehescheidung

    Sowohl eine einvernehmliche Ehescheidung, für die nur ein Anwalt benötigt wird als auch eine streitige Auseinandersetzung, bei der alles geregelt wird, bevor Sie geschieden werden, gehört zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten. 

  • Eheverträge

    Verhindern schon vor der Eheschließung, dass

    – wenn es später doch zu einer Scheidung kommt – ein

    Rosenkrieg entsteht, weil alles geregelt ist. 

  • Elternunterhalt

    Auch wenn Kinder seit dem 01.01.2020 nur noch ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen für evtl. nicht gedeckte Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen, spielt die Rückforderung von Schenkungen, insbesondere Immobilienübertragungen hier eine große Rolle. Hier helfen wir schon im Vorfeld bei der „richtigen“ Gestaltungen von sogenannten Übergabeverträgen. 

  • Gewaltschutzverfahren

    Kommt es anlässlich der Trennung zu Gewalttätigkeiten und/oder Belästigungen, Beleidigungen oder Stalking erlangen wir für Sie schnell und kompromisslos einen gerichtlichen Beschluss, wonach der Täter sich Ihnen nicht mehr nähern darf bzw. mit Ihnen in Kontakt treten darf. 

  • Kindesunterhalt

    In Zeiten sich ständig weiterentwickelnder Rechtsprechungen und jährlichen Änderungen der sogenannten Düsseldorfer Tabelle führen wir Sie bei der Durchsetzungen oder der Abwehr solcher Ansprüche zum Erfolg. 

  • Scheidungsfolgenvereinbarung

    Auch wenn die Scheidung unvermeidbar ist kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein teures und langwieriges gerichtliches Verfahren, in dem Unterhalt, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung sonst langes ausgestritten werden müssen, vermieden werden. Schließen Sie hier eine Vereinbarung geht keiner der Ehegatten als Gewinner oder Verlierer „vom Platz“, was gerade für ein späteres Miteinander als Eltern der gemeinsamen Kinder von Vorteil ist.

  • Sorgerecht

    Behalten Eltern grundsätzlich für ihre Kinder gemeinsam. Kommt es zum Streit in wichtigen Fragen zu Gesundheitsfürsorge, schulischen Angelegenheiten, Ausbildung oder dem weiteren Aufenthalt des Kindes beraten wir über die rechtlichen Möglichkeiten und setzen diese notfalls vor Gericht für Sie durch.

  • Trennungsunterhalt

    Schon mit der Trennung vom Partner kann ein Unterhaltsanspruch entstehen. In Abgrenzung zum nachehelichen Unterhalt gelten hier besondere Vorschriften und gerichtliche Entscheidungen, die wir als Fachanwälte kennen und Sie deshalb erfolgreich für Sie zur Anwendung bringen.

  • Umgangsrecht

    Besteht, wenn Eltern sich trennen und das Kind/die Kinder hauptsächlich vom anderen Elternteil betreut werden. Wir beraten Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben und setzen diese für Sie um. 

  • Versorgungsausgleich

    Ist der Ausgleich der von den Ehepartnern während der Ehe erworbenen Rentenansprüche und wird von Amts wegen vom Familiengericht bei einer Scheidung durchgeführt. Auch hier gibt das Gesetz den Beteiligten abweichende Gestaltungsmöglichkeiten, so dass  für Sie günstige Vereinbarungen getroffen werden können. 

  • Zugewinnausgleich

    Der Zugewinnausgleich wird bei einer Scheidung durchgeführt, wenn sich das Vermögen der Ehegatten vom Beginn der Ehe bis zur Scheidung unterschiedlich entwickelt hat. Auch hier ist die Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften, erst recht aber der sich ständig weiter entwickelnden Rechtsprechung für eine erfolgreiche Vertretung unerlässlich.

Fachanwalt Harald Aust

Familienrecht / Erbrecht

verheiratet, 3 Kinder

Anwalt seit 1993

Fachanwalt für Familienrecht seit 1999

Fachanwalt für Erbrecht seit 2006

Fachanwältin Madeleine Baumann-Strohmer

Familienrecht

verheiratet, 2 Kinder

Anwältin seit 2005

Fachanwältin für Familienrecht seit 2009

Verfahrensbeistand in Familiensachen

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