Auf dieser Seite stellen wir Ihnen verschiedene Formulare, Dokumente und Informationen zur Verfügung, welche für Ihre juristische Vertretung benötigt werden bzw. hilfreich sein können
Soweit es Ihnen nicht möglich ist, die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise und fügen für alle Angaben entsprechende Nachweise bei.
Soweit es Ihnen nicht möglich ist, die Verfahrenskosten selbst zu tragen besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise und fügen für alle Angaben entsprechende Nachweise bei.
Zu einer Ehescheidung gehört die Teilung aller während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge. Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte.
Wir haben mit Ihnen Ihr Testament ausgearbeitet und dieses soll nun beim Amtsgericht hinterlegt werden? Bitte füllen Sie hierfür das Hinterlegungsformular aus und reichen uns dieses zusammen mit dem handschriftlichen Testament und Ihrer Geburtsurkunde herein, so dass wir den Hinterlegungsantrag stellen und Ihr Testament in amtliche Verwahrung geben können.
Sie haben bei uns Ihr Ehegattentestament ausarbeiten lassen und dieses möchten Sie nun sicher beim Amtsgericht verwahren lassen? Bitte füllen Sie hierfür das Hinterlegungsformular aus und reichen uns dieses zusammen mit dem handschriftlichen Testament und Ihren Geburtsurkunden herein, so dass wir den Hinterlegungsantrag stellen und Ihr Testament in amtliche Verwahrung geben können.
Wir möchten, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen – auch hinsichtlich der Kosten. Deswegen sprechen wir die Kosten der rechtsanwaltlichen Tätigkeit direkt an und erklären Ihnen im ersten Beratungsgespräch die Kosten der anwaltlichen Beratung, Kosten der außergerichtlichen Vertretung sowie Kosten der gerichtlichen Vertretung. Dabei zeigen wir Ihnen auch das Kostenrisiko in Ihrer konkreten Angelegenheit auf.
Zu unterscheiden ist hier zwischen:
Benötigen Sie als einzelne Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für
ein erstes Beratungsgespräch (Erstberatung) nicht höher als 190 Euro zuzüglich Auslagen und
Mehrwertsteuer sein.
Grundsätzlich erfolgt eine Abrechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Vergütung richtet sich dann nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.
In manchen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, eine alternative Vereinbarung in Form eines
Pauschal- oder Zeithonorars zu treffen. Sprechen Sie uns hierzu im Erstgespräch gerne an!